www.wieduwilt.org

Modellbahn und große Eisenbahn

Mittlerer Zwischenbahnhof in Durchgangsform

(Aus: Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, 10 Bände, Berlin/Wien 1912ff2)


"Die Hauptbestandteile des Bahnhofes sind die durchgehenden Hauptgleise I und II, in erster Linie für Personenzüge bestimmt, die beiden Überholungsgleise III und IV für Güterzüge, die Aufstellgleise 5 und 6 für angekommene und mitzugebende Güterwagen, das Durchlaufgleis 7, das Güterschuppengleis 8, das Rampengleis 9, die Freiladegleise 10 und 11, ferner die Ausziehgleise Z1 und Z2 sowie ein Gleis 12 für Bereitschaftspersonenwagen. Zuweilen ist in der Nähe des Empfangsgebäudes mit oder ohne Gleisanschluß ein besonderer Eilgutschuppen vorhanden. Ein Güterzug, der Wagen für die Station bringt, fährt in eines der Überholungsgleise ein. Die Lokomotive zieht den vorderen Zugteil, der die abzusetzenden Wagen enthält, in das Ausziehgleis vor und stößt diese in das Gleis 5. Dann nimmt sie die mitzunehmenden Wagen aus Gleis 6 auf und setzt sie an den Zug. Die in Gleis 5 abgesetzten Wagen werden entweder von einer Bahnhofslokomotive oder von der Zuglokomotive eines Zuges, der hierfür längeren Aufenthalt erhält, herausgezogen und zur Ent- oder Beladung nach den Freiladegleisen 10 und 11, an den Güterschuppen (Gleis 8) oder an die Laderampe (Gleis 9) gesetzt. Andererseits werden die dort abgefertigten Wagen in Gleis 6 gestellt. Von den beiden Ausziehgleisen Z1 und Z2 ist bei einem Bahnhof der dargestellten Art das (in der Abbildung stark verkürzte) Gleis Z1 besonders wichtig; würde es fehlen, so müßten beim Rangieren am Westende die Hauptgleise benutzt werden und dabei das Einfahrgleis von Westen benutzt oder wenigstens gekreuzt werden. Es besteht dabei die Gefahr, daß ein vom Westen kommender Zug auf eine Rangierabteilung auffährt. Weniger bedenklich erscheint es, das Ausziehgleis Z2 am anderen Ende wegzulassen, da in diesem Falle beim Rangieren lediglich ein Ausfahrgleis benutzt wird. Immerhin ist auch hier ein besonderes Ausziehgleis erwünscht, um den Zugverkehr nicht durch Rangierbewegungen zu stören; in manchen Fällen ist es sogar unbedingt erforderlich, z.B. wenn sich ein starkes Gefälle anschließt. Das Durchlaufgleis 7 dient dazu, den Verkehr der Lokomotiven nach allen Teilen des Bahnhofes zu erleichern und alle noch weiter erforderlichen Aufstellungsgleise oder sonstigen Verkehrs- und Betriebsanlagen an beliebiger Stelle, auch seitwärts der anderen Gleise, anknüpfen zu können; es wird daher nicht mit Wagen bestellt. Die wichtigsten Weichen des Bahnhofes liegen an den beiden Enden: Es sind dies die "Spaltungsweichen" (Sp) zur Ablenkung der Güterzüge aus den Hauptgleisen und die "Vereinigungsweichen" (V) zur Wiedereinführung in die Hauptgleise. Die zugehörigen Durchschneidungen (k) des einen Hauptgleises mittels des abzweigenden oder wieder einmündenden Gütergleises heißen "Spaltungskreuzungen".
[...]
Ausdrücklich sei bemerkt, daß die dargestellte Lösung nicht als Muster hingestellt werden soll. So ist z. B. die Lage der Rampe unmittelbar am Lokomotivschuppen nicht zweckmäßig, wenn feuergefährliche Gegenstände dort verladen werden. Für die Brückenwaage und das Lademaß, die in einem Stumpfgleis neben dem Rampengleis liegen, ist die Lage an einem beiderseits angeschlossenen Gleis in der Nähe der Freiladegleise oft vorzuziehen. Jedenfalls muß die Brückenwaage so angelegt werden, daß durch Sperrung des Wägegleises (bei Eichung oder Ausbesserung) nicht andere Gleise unzugänglich gemacht werden. Ferner ist es unter Umständen besser, das Gleis für Bereitschaftspersonenwagen so anzuschließen, daß diese in beiden Richtungen am Zugschluß angesetzt werden können. Die Ausbildung der Freiladegleise als Stumpfgleise ist nur dann unbedenklich, wenn eine besondere Verschiebelokomotive tätig ist. Sollen dagegen die Wagen aus den Freiladegleisen durch die Zuglokomotive aus- und einrangiert werden, so ist es besser, die Freiladegleise an beiden Seiten anzuschließen."

[Zum Seitenanfang]
Diese Seite wurde am 28.05.2014 zum letzten Mal bearbeitet.